- - ANZAHLUNG ? ....KEIN PROBLEM !!!!
- Im Falle eines Reiserücktritts verliert der Kunde seine bereits geleistete Anzahlung nicht: für Absagen, die mindestens 4 Wochen vor dem eigentlichen Urlaubsbeginn mitgeteilt werden, kann er eine Gutschrift für den geleisteten Gesamtbetrag der Anzahlung erhalten, die für das laufende Jahr oder das darauffolgende in einer unserer Strukturen eingelöst werden kann.